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Aus der Praxis · 5 Min Lesezeit

Ich dachte, mein KI-Telefonassistent wäre sauber. Er war es nicht.

· von Kevin Stumpf

Ich dachte, mein KI-Telefonassistent wäre sauber. Er war es nicht. Aufgefallen ist es mir erst, als ich ihn Zeile für Zeile durchgegangen bin — zwei Tage nachdem die neuen Transparenzpflichten in Kraft getreten waren.

Die Geschichte geht so: Seit Monaten nimmt bei mir ein KI-Assistent Anrufe entgegen, wenn ich auf einer Baustelle oder im Gespräch bin. Der sagt seit jeher brav „Hey, ich bin Kevins Assistent. Wie kann ich dir helfen?" — und ich war überzeugt, damit alles richtig zu machen.

Zwei Dinge stimmten daran nicht.

Erstens: „Kevins Assistent" — was denkt ein Anrufer da? Er denkt an einen Menschen im Büro. An eine Mitarbeiterin. Genau das soll die neue Regel verhindern. Das Wort „KI" kam in meiner Begrüßung schlicht nicht vor.

Zweitens, und das war der eigentliche Schreck: Es gab einen KI-Hinweis. Er hing nur an einem Schalter in der Konfiguration. Stand der nicht richtig, fiel die Ansage ersatzlos aus — und niemand hätte es gemerkt, weil das Gespräch ansonsten völlig normal weiterlief. Kein Fehler im Log. Keine Warnung. Nichts.

Ich hatte also nicht vergessen, einen Hinweis einzubauen. Ich hatte ihn eingebaut — als eigene Ansage vor der Begrüßung, an einer Stelle, die sich lautlos abschalten ließ. Meine Begrüßungen selbst gibt es in mehreren Varianten, je nach Tageszeit und je nachdem, ob jemand schon einmal angerufen hatte — und das Wort „KI" kam in keiner einzigen davon vor. Die Offenlegung war angeschraubt, nicht eingebaut.

Wenn dir das jetzt bekannt vorkommt, lies weiter. Wenn nicht: Die wenigsten wissen, wie viele Einstiegspunkte ihre eigenen Systeme haben.

Worum es seit dem 2. August geht

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der europäischen KI-Verordnung. Der Kern ist einfacher, als die Aufregung vermuten lässt: Menschen sollen erkennen können, wann sie es mit einem KI-System zu tun haben.

Nicht überall. Nicht bei jeder Nutzung. Sondern in vier Fällen — und ich schreibe sie bewusst nicht als Gesetzestext, sondern so, wie sie im Betrieb aussehen:

1. Auf deiner Website spricht jemand mit einem Chatbot

Ein Besucher tippt eine Frage ins Chatfenster. Antwortet dort eine KI, muss er das erkennen können — und zwar beim ersten Kontakt, nicht erst wenn er nachfragt.

Praktische Frage an dich: Steht bei dir im Chatfenster „Chat" oder „Kundenservice"? Oder steht dort, dass eine KI antwortet? Und: Was passiert, wenn jemand das Fenster über einen anderen Weg öffnet — über einen Button in der Fußzeile, über einen Link, über die mobile Ansicht? Steht der Hinweis dann auch da?

2. Dein Telefon nimmt Gespräche automatisch an

Das ist mein Fall von oben. Wenn eine KI ans Telefon geht, gehört der Hinweis an den Gesprächsanfang — nicht ins Kleingedruckte auf der Website, nicht auf Nachfrage.

Und die Frage, die mich erwischt hat: Hat dein System mehrere Begrüßungen? Eine für morgens, eine für Stammkunden, eine als Rückfall, wenn etwas nicht lädt? Dann muss der Hinweis in allen stehen. Ein Anrufer landet nicht in der Variante, die du getestet hast — er landet in der, die zufällig dran ist.

3. Du nutzt KI-Stimmen, KI-Bilder oder KI-Videos

Hier geht es um Systeme, die synthetische Inhalte erzeugen. Der Gesetzgeber verlangt eine maschinenlesbare Kennzeichnung — also etwas, das Software erkennt, nicht zwingend ein sichtbares Schild auf jedem Bild.

Wenn du eine synthetische Stimme in einem Werbevideo einsetzt oder ein KI-generiertes Modell auf deiner Startseite zeigt, ist das der Punkt, an dem du hinschauen solltest. Wenn du dir ein Hintergrundbild mit KI hast aufhübschen lassen: eher nicht.

4. Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung

Selten bei kleinen Betrieben, aber wenn: Betroffene Personen müssen informiert werden. Wer so etwas einsetzt, weiß es in der Regel.

Wichtig für die Einordnung: Bei den ersten beiden Fällen trifft die Pflicht den Anbieter des Systems, bei den letzten beiden den Betreiber. Wer einen fremden Chatbot in seine Website einbaut, ist meist Betreiber — und hat damit andere Pflichten als der Hersteller. Das ist kein Detail: Es entscheidet, wer was tun muss.

Was du getrost ignorieren kannst

In den Wochen vor dem Stichtag habe ich viel gelesen, was so nicht stimmt. Räumen wir das weg, bevor du dir unnötige Arbeit machst:

  • „Jeder KI-Text muss gekennzeichnet werden." Falsch. Wurde ein Text von einem Menschen überprüft und trägt jemand die redaktionelle Verantwortung, entfällt die Offenlegung. Dieser Artikel hier zum Beispiel — ich habe ihn geschrieben, ich stehe drunter, fertig.
  • „Ab sofort gelten strenge Hochrisiko-Auflagen." Nein. Diese Fristen wurden verschoben: auf Dezember 2027 beziehungsweise August 2028. Wer dir heute eine Hochrisiko-Konformität verkaufen will, hat den Zeitplan nicht gelesen.
  • „Alte Inhalte müssen nachträglich gekennzeichnet werden." Nein. Was vor dem 2. August 2026 entstanden ist, bleibt wie es ist.
  • „Wenn irgendwo KI drinsteckt, brauche ich einen Hinweis." Nein. Ist die KI-Nutzung für eine aufmerksame Person aus den Umständen ohnehin offensichtlich, braucht es keinen zusätzlichen Hinweis. Und Werkzeuge, die einen Inhalt nur unterstützend bearbeiten, fallen nicht in gleicher Weise darunter.

Es gibt übrigens noch eine Frist, die kaum jemand erwähnt: Für Systeme, die schon vor dem 2. August auf dem Markt waren, läuft bei der maschinenlesbaren Kennzeichnung synthetischer Inhalte eine Übergangszeit bis zum 2. Dezember 2026. Für die Information bei direkter Interaktion — also Chatbot und Telefon — gilt diese Verlängerung nicht.

Fünf Fragen, die du in zehn Minuten beantworten kannst

Nimm dir dein eigenes Unternehmen vor:

  1. Spricht auf deiner Website oder am Telefon jemand direkt mit einem KI-System?
  2. Wenn ja — erkennt er das beim ersten Satz, oder erst wenn er nachfragt?
  3. Gibt es mehr als einen Weg in dieses System hinein? Und steht der Hinweis in allen?
  4. Setzt du synthetische Stimmen, Personen oder Videos ein?
  5. Könntest du jemandem erklären, wo in deinem Betrieb KI eingesetzt wird — ohne nachzusehen?

Wenn du bei Frage 3 ins Grübeln kommst: Willkommen im Club. Genau da hatte ich meinen Fehler.

Warum ich darüber schreibe

Weil ich es selbst durchgemacht habe — und zwar nicht theoretisch.

Ich habe in den letzten Wochen meine eigenen Systeme durchgesehen: den KI-Telefonassistenten, den Chatbot auf dieser Website, mein CRM, die Newsletter-Strecke. Bei den meisten habe ich Dinge gefunden, die ich für erledigt hielt — beim Chatbot war zum Glück alles in Ordnung. Beim Telefonassistenten den Hinweis an der falschen Stelle. Im CRM eine Erklärung, die schlicht das Gegenteil dessen behauptete, was die Daten sagten. Auf der Website ein Analyse-Werkzeug, das seit Wochen aktiviert war und trotzdem nichts gemessen hat.

Das sind keine Anfängerfehler. Das sind die Fehler, die entstehen, wenn man ein System selbst gebaut hat und deshalb genau weiß, wie es funktionieren sollte. Man prüft dann den Weg, den man im Kopf hat — und nicht die drei anderen.

Ich bin kein Anwalt und gebe keine Rechtsberatung. Ich bin der, der deine Website, deinen Chatbot und deinen Telefonassistenten technisch auseinandernimmt und dir sagt, was er sieht.

Mein Angebot: 15 Minuten, gemeinsam durch deine Systeme

Wir gehen zusammen durch, was bei dir tatsächlich läuft — Website, Chatbot, Telefon, Inhalte. Am Ende weißt du vier Dinge:

  • Was bereits passt — damit du es nicht anfasst.
  • Was du ändern solltest — konkret, mit der Stelle, an der es steht.
  • Was für dich überhaupt nicht relevant ist — das ist erfahrungsgemäß der größte Teil, und es spart dir die meiste Zeit.
  • Was du sofort selbst umsetzen kannst — vieles davon ist ein Satz an der richtigen Stelle, kein Projekt.

Kostet dich eine Viertelstunde. Kein Angebot im Anschluss, wenn du keins willst.

Lass uns 15 Minuten draufschauen

Unverbindlich. Keine Rechtsberatung — die rechtliche Bewertung deines Einzelfalls gehört zu einem Anwalt. Was ich dir gebe, ist eine klare technische Einschätzung.

Quellen

Alles oben Genannte stammt aus amtlichen Quellen, nicht aus Zusammenfassungen von Zusammenfassungen:

Stand: 4. August 2026. Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand wieder, wie er sich aus den genannten Quellen ergibt, und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.